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   OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04   

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OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04 (https://dejure.org/2008,6137)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 (https://dejure.org/2008,6137)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. September 2008 - 3 KO 247/04 (https://dejure.org/2008,6137)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 20 Abs 3; AO § ... 51; AO § 52; AO § 119 Abs 1; AO § 157 Abs 1 S 2; ThürVerf Art 30 Abs 3; ThürVerf Art 43; ThürKAG § 2 Abs 1; ThürKAG § 2 Abs 2; ThürKAG § 5 Abs 1; ThürVKO § 5 Abs 4; ThürKO § 21 Abs 1 S 2; ThürBekVO § 1
    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit; Bekanntmachung; Form; (rechtsstaatliche) Anforderungen; Hauptsatzung; Heilung; (echte) Rückwirkung; Steuertatbestand; Bestimmtheit; Dartspiel; Auslegung; Vergnügung; Sport; Abgrenzung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Vergnügungssteuer auf ein elektronisches Dartspielgerät; Auslegung der Begriffe "Apparat" und "Gerät" in einer satzungsrechtlichen Regelung über den Steuertatbestand; Unterwerfung sportlicher Veranstaltungen der Vergnügungssteuerpflicht durch die ...

  • Judicialis

    GG Art. 20 Abs. 3; ; AO § ... 51; ; AO § 52; ; AO § 119 Abs. 1; ; AO § 157 Abs. 1 S. 2; ; ThürVerf Art. 30 Abs. 3; ; ThürVerf Art. 43; ; ThürKAG § 2 Abs. 1; ; ThürKAG § 2 Abs. 2; ; ThürKAG § 5 Abs. 1; ; ThürVKO § 5 Abs. 4; ; ThürKO § 21 Abs. 1 S. 2; ; ThürBekVO § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kommunale Steuern: Vergnügungssteuer; Satzung; Wirksamkeit; Bekanntmachung; Form; (rechtsstaatliche) Anforderungen; Hauptsatzung; Heilung; (echte) Rückwirkung; Steuertatbestand; Bestimmtheit; Dartspiel; Auslegung; Vergnügung; Sport; Abgrenzung; Sportförderungsauftrag; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2009, 262 (Ls.)
  • DÖV 2009, 254
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.1994 - 2 S 2476/93

    Vergnügungssteuer für die öffentliche Aufstellung von Billardtischen und

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Für Dartspieleinrichtungen, bei denen das Spiel nur unter Benutzung verschiedener, miteinander nicht verbundener Einzelteile (Wurfpfeile und integrierte Zielscheibe mit elektronischer Display-Anzeige) ausgeübt werden kann, gilt nichts anderes (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 1994 - 2 S 2476/93 - zitiert nach Juris).

    Gegenläufige Überlegungen (vgl. etwa VG Münster, Urteil vom 1. März 1989 - 6 K 288/88 - NVwZ-RR 1989, 580 m. w. N.) finden im Charakter der Vergnügungssteuer und in deren (verfassungs)rechtlichen Grundlagen keine Stütze (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 1994 - 2 S 2476/93 - a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.1997 - 2 S 1771/96

    Beschränkung der Vergnügungssteuerpflichtigkeit auf bestimmte Spielgeräte -

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Der Umstand allein, dass das Vergnügen maßgeblich von der sportlichen Betätigung selbst bestimmt wird, rechtfertigt noch keine andere Beurteilung (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 16. November 1976 - Vf.12-VII 74 - BayVBl. 1977, 46; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 - zitiert nach Juris; ferner Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -zitiert nach Juris).

    Abgesehen davon, dass diese Vorschriften im Freistaat Thüringen auf kommunale Steuern gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 2 ThürKAG ohnehin seit jeher keine Anwendung finden, knüpfen sie an eine in anderen, speziellen Steuergesetzen angeordnete Steuervergünstigung an (vgl. insbesondere § 51 Satz 1 AO), so dass sich ihnen ein allgemeiner Grundsatz dergestalt, dass sportliche Betätigungen generell steuerlich zu fördern sind, nicht entnehmen lässt (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 - a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.1965 - III A 756/64

    Tischfußballspiel als Geschicklichkeitsapparat

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    In diesem Zusammenhang kann dahingestellt bleiben, ob elektronische Dartspielgeräte bereits unter den Begriff der "Spiel-, Geschicklichkeits- oder ähnlichen Apparate" i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 5 der Satzungen subsumiert werden könnten (zur erforderlichen körperlichen Verbindung der Einzelteile eines "Apparats" vgl. grundlegend nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 1965 - III A 756/64 - DVBl. 1965, 919).

    Sowohl der Wortlaut, die Gesamtkonzeption der Regelungen des § 1 und deren Fortentwicklung durch den Satzungsgeber rechtfertigen es, zumal vor dem Hintergrund des durch die Rechtsprechung geprägten engen Begriffsverständnisses bei den "Apparaten" (vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Mai 1965 - III A 756/64 - a. a. O.), auch bewegliche Gegenstände, deren Einzelteile nicht miteinander verbunden sind und deshalb nur Sachgesamtheiten darstellen, unter den Begriff "Gerät" fallen zu lassen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1993 - 2 L 115/92

    Billard; Spielgerät; Geschicklichkeitsgerät

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Diese Spielbedingungen sind mit denen etwa beim Billardspiel, für das ein Billardtisch mit Kugeln und ein Queue erforderlich sind, vergleichbar, weshalb insoweit eine parallele Beurteilung angezeigt ist (zur Einordnung des Billardspiels als vergnügungssteuerpflichtige Veranstaltung vgl. auch BayVGH, Urteil vom 27. Juli 1977 - Nr. 128 IV u.a. - und Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 - zitiert nach Juris).

    Der Senat folgt schon grundsätzlich nicht der in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vereinzelt vertretenen Auffassung, wonach der Charakter der Vergnügungssteuer stets, d. h. auch bei Fehlen einer satzungsrechtlichen Regelung, die sportliche Betätigungen aus dem Kreis steuerpflichtiger Veranstaltungen ausdrücklich ausschließt, eine Abgrenzung zwischen steuerbaren, der Vergnügung dienenden Veranstaltungen und Sportveranstaltungen erfordere (so aber Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 - a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00

    Kommunale Steuern; Auslegung einer Vergnügungssteuersatzung; Vergnügungssteuer;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Der 4. Senat hat hierzu bereits in den Beschlüssen vom 25. Mai 2004 zu den früheren Parallelverfahren 4 ZKO 890/00 (veröffentlicht in ThürVGRspr. 2006, 73), 4 ZKO 901/00, 4 ZKO 902/00, 4 ZKO 903/00, 4 ZKO 909/00, 4 ZKO 912/00, 4 ZKO 913/00, 4 ZKO 914/00, 4 ZKO 915/00 und 4 ZKO 916/00 ausgeführt:.

    Wie der 4. Senat in den Beschlüssen vom 25. Mai 2004 zu den früheren Parallelverfahren 4 ZKO 890/00 (veröffentlicht in ThürVGRspr. 2006, 73), 4 ZKO 901/00, 4 ZKO 902/00 und 4 ZKO 909/00 zutreffend festgestellt hat, "genügt es für die hinreichende Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit, wenn aus dem gesamten Inhalt des Bescheids, aus dem Zusammenhang, aus der von der Behörde gegebenen Begründung oder aus den den Beteiligten bekannten näheren Umständen des Erlasses im Wege einer am Grundsatz von Treu und Glauben orientierten Auslegung hinreichende Klarheit gewonnen werden kann.

  • BVerwG, 26.02.2003 - 9 CN 2.02

    Fremdenverkehrsbeitrag; Normenkontrolle; Satzung; In Kraft-Treten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Als echte Rückwirkung (zur Abgrenzung zwischen echter und unechter Rückwirkung vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2003 - 9 CN 2.02 - DVBl. 2003, 1213 m. w. N.) stellten sie sich vorliegend ausnahmsweise als zulässig dar.

    Denn mit der Beschlussfassung des jeweiligen für die Normsetzung zuständigen Vertretungsorgans eines Hoheitsträgers entfällt grundsätzlich jegliche Rechtfertigung für einen etwaigen Vertrauensschutz in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage, weil ab diesem Zeitpunkt das zu erwartende Ergebnis des Normgebungsverfahrens "offen zu Tage liegt" und von jedermann zur Kenntnis genommen werden kann (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2003 - 9 CN 2.02 - NVwZ-RR 2003, 522 = DVBl. 2003, 1213 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2007 - 9 KN 10/07

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer geänderten Jagdsteuersatzung; Rechtliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Die den Gemeinden landesgesetzlich eröffnete Möglichkeit, zur Erzielung von Einkünften örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern einschließlich Vergnügungssteuern zu erheben (§§ 2 Abs. 1 und 5 Abs. 1 ThürKAG), und das landesverfassungsrechtliche Staatsziel (Art. 30 Abs. 3 ThürVerf) bestehen vielmehr nebeneinander und schließen sich nicht gegenseitig aus (zum Verhältnis zwischen der Befugnis der Kommunen zur Erhebung einer Jagdsteuer in Niedersachsen gemäß § 3 NKAG und der bundesverfassungsrechtlichen Staatszielbestimmung des Art. 20a GG vgl. auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2007 - 9 KN 10/07 - zitiert nach Juris, m. w. N.).
  • VG Münster, 01.03.1989 - 6 K 288/88

    Vergnügungsteuer; Steuerpflicht eines Darts-Spiels?

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Gegenläufige Überlegungen (vgl. etwa VG Münster, Urteil vom 1. März 1989 - 6 K 288/88 - NVwZ-RR 1989, 580 m. w. N.) finden im Charakter der Vergnügungssteuer und in deren (verfassungs)rechtlichen Grundlagen keine Stütze (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 31. Mai 1994 - 2 S 2476/93 - a. a. O.).
  • OVG Thüringen, 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00

    Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Kommunale Steuern; Abgabenbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Dabei kommt es nicht darauf an, wie ein außen stehender Dritter, sondern allein wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt des angefochtenen Bescheids unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (vgl. ausführlich Beschluss des Senats vom 01.09.2000 - 4 ZKO 131/00 -, NVwZ-RR 2001, S. 212 f.).".
  • VG Schleswig, 09.06.2004 - 4 A 417/00
    Auszug aus OVG Thüringen, 22.09.2008 - 3 KO 247/04
    Der Umstand allein, dass das Vergnügen maßgeblich von der sportlichen Betätigung selbst bestimmt wird, rechtfertigt noch keine andere Beurteilung (vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 16. November 1976 - Vf.12-VII 74 - BayVBl. 1977, 46; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 - zitiert nach Juris; ferner Schleswig-Holsteinisches VG, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -zitiert nach Juris).
  • VG Koblenz, 14.02.1996 - 2 K 803/95
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 4.04

    Abgaben; Gebühren; Beiträge; Steuern; Typenzwang; Bestimmtheitsgebot;

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

  • BVerfG, 14.03.1967 - 1 BvR 334/61

    Prüfungsumfang im verfassungsgerichtlichen Verfahren

  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband;

  • OVG Thüringen, 09.12.2003 - 4 KO 583/03

    Benutzungsgebührenrecht; Gründung eines Zweckverbandes; Benutzungsgebühren;

  • OVG Thüringen, 19.12.2002 - 4 EO 489/02

    Kommunale Steuern; Zur Vergnügungssteuer in Thüringen; Vergnügungssteuer;

  • BVerfG, 30.11.1999 - 1 BvL 9/96

    Unzulässige, dem Begründungserfordernis von BVerfGG § 80 Abs 2 nicht genügende

  • OVG Thüringen, 01.10.2002 - 4 N 771/01

    Verfassung, Verwaltung und Organisation der Gemeinden und

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1019/15

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen, 06.05.2015 - 5 A 439/12

    örtliche Aufwandsteuer; Vergnügungssteuer ; Geldspielgeräte;

    Weshalb dies vorliegend unzulässig sein sollte, ist auch sonst nicht erkennbar (vgl. zur Zulässigkeit der Vergnügungssteuer auf Dartspiele und Billardtische ausführlich: ThürOVG, Urt. v. 22. September 2008 - 3 KO 247/04 -, juris Rn. 77 ff., m. w. N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2020 - 4 L 16/20

    Vergnügungssteuer für den Betrieb von Bowlingbahnen

    Es ist - soweit ersichtlich - unstreitig, dass auch für Geräte und Handlungen, die der sportlichen Betätigung dienen (können), Vergnügungssteuer erhoben werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1969 - VII B 148.67 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 13; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14. Mai 1993 - 2 L 115/92 -, juris, Rn. 25; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16. Januar 1997 - 2 S 1771/96 -, juris, Rn. 31; OVG Thüringen, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 247/04 -, juris, Rn. 82; VG Göttingen, Urteil vom 25. September 1997 - 3 A 3664/95 -, ZKF 1998, S. 38 ; VG Schleswig, Urteil vom 9. Juni 2004 - 4 A 417/00 -, juris, Rn. 15).

    Der Umstand allein, dass das Vergnügen maßgeblich von der sportlichen Betätigung selbst bestimmt wird, rechtfertigt noch keine andere Beurteilung (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 247/04 -, juris, Rn. 82).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1231/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro.

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1233/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 2067/14

    Unzulässigkeit einer kommunalen Steuer auf Wettbüros, in denen Wettereignisse

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1232/15

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.07.2012 - 2 S 26.12

    Beschwerde; Duldungsanordnung; Bootssteg; wasserrechtliche Genehmigung; Duldung

    Als Staatszielbestimmung begründet die Vorschrift keine subjektiven öffentlichen Rechte, sondern eine Direktive an staatliches Handeln, wobei keine konkrete Handlungsanweisung, sondern nur das Ziel vorgegeben wird und die Wege und die Zielführung dem Gestaltungsermessen des Verpflichtungsadressaten überantwortet sind (vgl. Thür. OVG, Urteil vom 22. September 2008 - 3 KO 247/04 -, juris Rn. 85).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1026/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso ThürOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1027/14

    Vergnügungssteuererhebung auf das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach eine fehlende Entgeltlichkeit und damit das Nichtvorliegen eines Aufwands mit dem Charakter einer Aufwandsteuer nicht zu vereinbaren ist (Senatsurteile vom 07.06.1994 - 2 S 2219/93, Seite 5, und vom 03.07.2014 - 2 S 3/14 - juris Rn. 24; ebenso Thü- rOVG, Urteil vom 22.09.2008 - 3 KO 247/04 - juris Rn. 73; Beschluss vom 25.05.2004 - 4 ZKO 890/00; VG Neustadt (Weinstraße), Beschluss vom 11.04.2014 - 1 L 215/14.NW - juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2016 - 2 S 1025/14

    Unwirksamkeit einer Satzung über die Erhebung der Vergnügungssteuer auf das

  • VG Lüneburg, 21.01.2016 - 2 A 156/14

    Doppelbesteuerung; kalkulatorische Abwälzbarkeit; Kalkulierbarkeit;

  • VG Köln, 05.08.2015 - 24 L 1670/15
  • VG Köln, 29.06.2012 - 24 L 1115/11

    Heranziehung eines Bordellbetreibers zur Vergnügungssteuer aufgrund des

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